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Absenzen

Die Klassenlehrperson ist verantwortlich für die Kontrolle der Absenzen. Entschuldigen Sie Absenzen Ihrer Kinder bitte schriftlich im von uns zu Beginn des Schuljahres ausgeteilten Büchlein.

Das Absenzenbüchlein wird von der Klassenlehrperson am Schuljahresanfang kostenlos an alle Schülerinnen und Schüler abgegeben und am Schuljahresende von ihr wieder eingezogen. Unter dem Schuljahr zu ersetzende Absenzenbüchlein kosten CHF 5.--.

Es gelten die Verordnung Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt (640.21) sowie die gemeinsame Urlaubsregelung der Volksschulen Frenkendorf und Füllinsdorf (siehe separates Informationsblatt).

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Krankheit - Unfall

Absenzen müssen innerhalb von 10 Schultagen nach Wiedererscheinen bei der Klassenlehrperson schriftlich entschuldigt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Absenz als unentschuldigt. Den Fachlehrpersonen ist die Entschuldigung auf Verlangen zu zeigen

Bei längeren, krankheits- oder unfallbedingten Absenzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schulleitung auf.

 

Urlaub (Bonustage)

Urlaub (Bonustage) beantragen Sie bitte mit dem entsprechenden Formular bei der Klassenlehrperson.

 

Urlaubsgesuch

Adressänderungen

Adressänderungen

Teilen Sie Adressänderungen bitte umgehend schriftlich der Klassenlehrperson und dem Sekretariat via E-Mail mit oder verwenden Sie das Kontaktformular.

Anliegen

Anliegen

Je eher wir Ihr Anliegen kennen, desto rascher können wir darauf eingehen.

Die Erfahrung zeigt uns, dass bestimmte Probleme schwierig anzusprechen sind. Es kann unangenehm sein, auf gewisse Dinge hinweisen oder spezielle Anliegen vorbringen zu müssen. Wir halten uns an einen geregelten Ablauf, egal bei wem oder wo in der Schule Anliegen und Beschwerden vorgebracht werden.

Wir nehmen Ihre Anliegen oder Beschwerden ernst. Unsere Empfehlung und unser Wunsch: Suchen Sie bitte als Erstes das Gespräch mit der betroffenen Person, die ein Unbehagen verursacht hat. Weisen Sie auf die Merkwürdigkeit, die Ungereimtheit oder den Fehler hin. Schlagen Sie der Person vor, was oder wie es für Sie richtig bzw. besser wäre.

Erscheint Ihnen dies nicht möglich, steht Ihnen der Konventsvorstand als Ansprechstelle zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme kann über das Sekretariat (061 552 02 20) oder unsere Website (Kontaktformular) erfolgen.

Austritte

Austritte

Melden Sie den bevorstehenden Austritt frühzeitig schriftlich der Klassenlehrperson und der Schulleitung.

Zum Austrittszeitpunkt muss uns eine schriftliche (Eintritts-) Bestätigung der neuen Schule bzw. zur Form der Anschlusslösung eingereicht werden.

(Zwischen-) Zeugnisse erhalten die austretenden Schülerinnen und Schüler nur, wenn sie alle Verpflichtungen gegenüber der Sekundarschule Frenkendorf eingelöst haben (z.B. Materialabgabe, Beitragszahlungen, ...)

Bemerkung:
Bei einem Wohnortswechsel innerhalb des Sekundarschulkreises "Ergolz I" findet in der Regel kein Wechsel des Schulstandorts statt und ihr Kind bleibt an der Sekundarschule Frenkendorf.

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