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Rekurse

Rekurse

Rekurse (Beschwerden gegen Entscheide von uns)

Rekurse, d.h. Beschwerden gegen Entscheide von uns, richten Sie jeweils schriftlich an die vorgesetzte Stelle.

Bitte stellen Sie jeweils die Ausgangslage kurz dar. Formulieren Sie anschliessend Ihr Begehren und begründen Sie abschliessend, weshalb Sie mit dem getroffenen Entscheid nicht einverstanden sind und warum anders entschieden werden sollte.

Der Beschwerde legen Sie bitte auch eine Kopie des ursprünglichen Gesuchs sowie den Entscheid von uns dazu bei.

Beschwerden gegen Entscheide der Klassenlehrperson (bzw. des Klassenkonvents) richten Sie an die Schulleitung der Sekundarschule Frenkendorf.

Beschwerden gegen Entscheide der Schulleitung richten Sie an den Präsidenten des Schulrats der Sekundarschule Frenkendorf.

Beschwerden gegen Entscheide des Schulrat richten Sie an den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft.

 
Wiedererwägung (erneuter Entscheid von uns zur gleichen Sache)

Sie können auch überlegen, ob eine Wiedererwägung des Entscheids anstelle einer Beschwerde bereits zum Ziel führt. Dies macht insbesondere dann Sinn, wenn ein offensichtlicher Fehler vorliegt, den die Stelle, die entschieden hat anerkennt - oder, wenn wichtige Gesichtspunkte beim ersten Entscheid nicht berücksichtigt worden sind bzw. noch nicht berücksichtigt werden konnten.

In diesem Falle nehmen Sie bitte Kontakt mit der Stelle auf, die entschieden hat und reichen die schriftliche Wiedererwägung dort ein. Inhaltlich und formal entspricht die Wiedererwägung dem Rekurs.

Religionsunterricht

Religionsunterricht

Grundsätzlich ist der regelmässige Besuch des Religionsunterrichts Vorbereitung und Voraussetzung für den katholischen Firmunterricht bzw. für den reformierten Konfirmandenunterricht.

Wer katholisch oder reformiert ist, aber den Religionsunterricht nicht besuchen will, muss sich zuhanden des zuständigen Pfarramts schriftlich - mit Unterschrift der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten - vom Religionsunterricht abmelden.

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