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Unfall

Unfall

Absenzen

Die Klassenlehrperson ist verantwortlich für die Kontrolle der Absenzen. Entschuldigen Sie Absenzen Ihrer Kinder bitte schriftlich im von uns zu Beginn des Schuljahres ausgeteilten Büchlein.

Das Absenzenbüchlein wird von der Klassenlehrperson am Schuljahresanfang kostenlos an alle Schülerinnen und Schüler abgegeben und am Schuljahresende von ihr wieder eingezogen. Unter dem Schuljahr zu ersetzende Absenzenbüchlein kosten CHF 5.--.

Es gelten die Verordnung Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt (640.21) sowie die gemeinsame Urlaubsregelung der Volksschulen Frenkendorf und Füllinsdorf (siehe separates Informationsblatt).

 
Krankheit - Unfall

Absenzen müssen innerhalb von 10 Schultagen nach Wiedererscheinen bei der Klassenlehrperson schriftlich entschuldigt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Absenz als unentschuldigt. Den Fachlehrpersonen ist die Entschuldigung auf Verlangen zu zeigen

Bei längeren, krankheits- oder unfallbedingten Absenzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schulleitung auf.

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Urlaub

Urlaub

Urlaub (Bonustage)

Urlaub (Bonustage) beantragen Sie bitte mit dem entsprechenden Formular bei der Klassenlehrperson.

Urlaubsgesuch.pdf

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Ãœbertritt

Übertritt

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